Algerischer Menschenrechtler A. Kherba seit neun Tagen im Hungerstreik

Von Birgit Manzke

Der algerische Menschenrechtler Abdelkader Kherba befindet sich seit nunmehr 9 Tagen in seiner Gefängniszelle in Ksar El  Boukhari im Hungerstreik – Temperatur in Ksar El  Boukhari (Bezirk Médéa) Minimum ca. 35°C. Herr Kherba ist Mitglied der Algerischen Liga zur Verteidigung der Menschenrechte (LADDH), sowie Mitglied der algerischen Gewerkschaft (SNAPAP) und auch Mitglied des Nationalen Komitees für die Rechte der Arbeitslosen (CNDDC) – ein Menschenrechtler durch und durch.  Die gestrige Gerichtsverhandlung wurde auf den 4. September vertagt. Trotz seines schlechten Gesundheitszustandes, wurde ein Antrag seiner Anwälte auf vorrübergehende Entlassung abgelehnt.

Man beachte, dass der Monat Ramadan erst kürzlich endete und Herr Kherba nun seit 9 Tagen im Hungerstreik ist.

Vor dem Gerichtsgebäude forderten an die 100 Leute seine Freilassung. In Sprechchören wurde immer wieder gefordert: „Freiheit für Abdelkader Kherba“, und „Nein zu hogra“ (Das arabische Wort hogra lässt sich nicht in andere Sprachen übersetzen. Es beschreibt ein Gefühl, in dem sich die Verachtung und Arroganz des Herrschers widerspiegelt)! Überall in Ksar El  Boukhari, fordern Plakate und Graffitis mit dem Bild von Herrn Kherba seine Freilassung – doch die algerische Justiz schaltet auf taub. „Sein Gesundheitszustand ist sehr besorgniserregend“, teilte mir sein Anwalt Salah Dabouz gestern via E-Mail mit. Herr Dabouz ist nicht nur Herr Kherbas Anwalt, sondern auch Präsident der algerischen Menschenrechtsorganisation LADDH mit Hauptniederlassung in Algier.  Jede Verzögerung eines rechtskräftigen Urteils wird den Gesundheitszustand von Herrn Kherba stetig verschlechtern. Da dieser besondere Fall im höchsten Maße rechtswidrig ist und jedem Verständnis von humanitärem Denken und Menschenrecht widerspricht, wurde von den Menschenrechtsorganisationen „Front Line Defenders“ und dem „Algerischen Observatory of Human Rights“ (AOHR) ein Antrag auf sofortige Intervention an den Sonderberichterstatter der UN gestellt, um die sofortige Freilassung von Abdelkader Kherba zu erwirken. Algeriens Justiz steht unter Druck, zu sehr hat der Fall Kherba  die Öffentlichkeit berührt und wie sollte man Unrecht zu Recht sprechen? In Algerien ist alles möglich. Bereits die erste Inhaftierung von Herrn Kherba im April war rechtswidrig. A. Kherba wurde am 18.04.2012 in Sidi Mohamed – bei einer Demonstration von Arbeitern, die um bessere Arbeitsbedingungen und die Erschaffung einer Gewerkschaft kämpfen, verhaftet. Herr Kherba unterstützte diese Arbeiter im Namen seiner Gewerkschaft SNAPAP. Seine Kamera und Videomaterial von der Demonstration wurden derzeit beschlagnahmt. Besonders dramatisch im Fall Kherba ist, dass er lediglich auf Bewährung das Gefängnis verlassen durfte, womit bei einer erneuten Verurteilung klar sein dürfte, dass er nicht nur  die verhängte Geldstrafe von 20.000 DA zu zahlen hat, sondern das er auch das – am 3. Mai gefällte Urteil von einem Jahr auf Bewährung aussitzen muss, sollte das Strafmaß jetzt nicht noch zusätzlich erhöht werden. Sein diesmaliges Vergehen war, das er mit einer Gruppe von Leuten vor einem Wasserwerk demonstriert und gefilmt hat, um gegen Trinkwassermangel zu protestieren. „Einige Stadtteile in Ksar El  Boukhari waren fast 3 Monate ohne Wasser und das während des Ramadans“, sagte Herr Kherbas Bruder der Tageszeitung El Watan. Das es bei der Verurteilung von Herrn Kherba nicht alleinig um das Filmen bei Demonstrationen geht, wird Beobachtern schnell klar, zu oft hat Herr Kherba schon seine Aufmüpfigkeit gegen Menschenrechtsverletzungen in Algerien unter Beweis gestellt – Dieser Mann muss weg! Des Weiteren ist zu beachten, dass es bei der anstehenden gerichtlichen Entscheidung nicht nur um Abdelkader Kherba geht, sondern auch um Yacine Zaid (LADDH, SNAPAP), Abdou Bendjoudi (MJIC), Othmane Aouameur  (RDLD) und Lakhdar Bouzini (SNAPAP), deren Verhandlung am 27.09.2012 folgen wird. Diese vier Männer sind in Führungspositionen ihrer Organisationen, sie stehen am Pranger, weil sie im April für die Freilassung von Abdelkader Kherba demonstriert haben. Herr Zaid ist in der westlichen Welt bereits als Sprecher für die Verteidigung von Menschenrechten bekannt und hat bereits mehrere Menschenrechtsbewegungen und die Medien alarmiert. Wie wird man also am 4. September über Herrn Kherba richten, ohne sich vor der ganzen Welt lächerlich zu machen und zu beweisen, wie weit entfernt man doch – auch nur von dem Ansatz einer Demokratie ist?

Da mir mehrfach unerlaubt Texte gestohlen worden sind, werde ich umziehen und nicht mehr unter „nordafrika“ berichten, sondern unter den URLS meines Namens – Bitte dem neuen Blog folgen: http://birgitmanzke.wordpress.com/wp-admin/edit.php?post_type=post&trashed=1&ids=1

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